Die nachstehenden Hinweise wurden folgenden Internet-Quellen entnommen:
Bundesgesundheitsministerium
Einreiseanmeldung
WDR – Westdeutscher Rundfunk
Land NRW

Das Wichtigste in aller Kürze:

Die neuen Regeln gelten vorerst vom 6. April – 2. Mai 2021.

Wer ab dem 6. April 2021 aus den Niederlanden nach NRW einreist, muss einen aktuellen Testnachweis mitführen – nämlich, dass er oder sie negativ auf das Coronavirus getestet wurde.

Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise zurück nach NRW erfolgt sein. Wer keinen Test vorweisen kann, muss in Quarantäne, die aber jederzeit durch einen negativen Test beendet werden kann.

WICHTIG:
Für Einreisende aus den Niederlanden besteht übrigens zusätzlich zur Testpflicht eine Anmeldepflicht. Die Anmeldung muss vor der Ankunft erfolgen. Von der Anmeldepflicht sind Durchreisende und Aufenthalte unter 24 Stunden ausgenommen 

Es ist außerdem erlaubt, seine Kinder im Auto über die Grenze zur Schule zu bringen beziehungsweise abzuholen, ohne einen negativen Test vorweisen zu können. Voraussetzung ist, dass die erwachsene Person das Auto währenddessen nicht verlässt und danach unverzüglich zum Wohnsitz in Deutschland zurückkehrt – schreibt das Bocholter Borkener Volksblatt.

 

Weitere Infos:

Warum diese strengeren Regeln?
Die Hohe Corona-Fallzahlen in den Niederlanden haben zu diesen Maßnahmen gefürht.

Die niederländischen Gesundheitsbehörden registrieren 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Nach EU-Angaben weisen die Niederlande sogar einen Inzidenzwert von 554 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in 14 Tagen auf, mehr als doppelt so viel wie in Deutschland. Die Niederlande wurde daher zum Hochinzidenzgebiet erklärt – und zwar mit Wirkung zum 6. April 2021.

Wie wird kontrolliert?
Die Corona-Testpflicht wird stichprobenartig überprüft.

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hat erklärt: „Der Grenzverkehr müsse jetzt auf das Notwendigste reduziert werden. Die NRW-Staatskanzlei kündigte an, dass die Bundes- und Landespolizei die Testpflicht stichprobenartig überprüfen werde – ähnlich wie dies bereits an der deutsch-französischen Grenze erfolgt.

Benötigt man bei der Einreise nach NRW einen negativen Corona-Test?
Ja. Wer ab Dienstag aus den Niederlanden nach NRW einreist, muss generell einen aktuellen Testnachweis mitführen – nämlich, dass er oder sie negativ auf das Coronavirus getestet wurde. Der Test darf nach Angaben der Düsseldorfer Staatskanzlei höchstens 48 Stunden vor der Einreise zurück nach NRW erfolgt sein. Wer keinen Test vorweisen kann, muss in Quarantäne, die aber jederzeit durch einen negativen Test beendet werden kann.

Ist ein Corona-Selbsttest bei der Einreise ausreichend?
Nein. Zugelassen für den Nachweis einer Infektion mit dem Coronavirus sind nach der NRW-Verordnung ausschließlich PCR-Tests und PoC-Schnelltests.

Gibt es Ausnahmen für Pendler und Durchreisende?
Ja. Pendler, berufsbedingt oder wegen ihres Studiums oder wegen ihrer Ausbildung die deutsch-niederländische Grenze passieren müssen, ist ein negativer Test 72 Stunden gültig. Sie müssen sich also bis zu zweimal in einer Arbeitswoche testen lassen.

Ausgenommen von der Testpflicht sind Durchreisende und Transporteure, die weniger als 72 Stunden in Deutschland bleiben. Für Einreisende aus den Niederlanden besteht übrigens zusätzlich zur Testpflicht eine Anmeldepflicht. Die Anmeldung muss vor der Ankunft erfolgen.

Von der Anmeldepflicht sind Durchreisende und Aufenthalte unter 24 Stunden ausgenommen.

 

Informationen der DEA (Digitale Einreiseanmeldung.de):

Wann muss man seine Daten NICHT angeben?
– wenn Sie durch ein Risikogebiet lediglich durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten

– wenn Sie nur zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und die Bundesrepublik Deutschland auf schnellstem Wege wieder verlassen, um die Durchreise abzuschließen

– wenn Sie sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen

– bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte, wenn Sie beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren

– als Teil von offiziellen Delegationen über das Regierungsterminal des Flughafens Berlin Brandenburg oder über den Flughafen Köln/Bonn nach Deutschland zurückreisen und sich weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

 

Informationen des Bundesgesundheitsministeriums:

Ausnahmen von der Anmeldepflicht
Bei Hochinzidenzgebieten müssen folgende Personengruppen vor Ihrer Einreise KEINE DEA ausfüllen:

  1. Personen, die lediglich durch ein Hochinzidenzgebiet durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten
  2. Personen, die nur zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und die Bundesrepublik Deutschland auf schnellstem Wege wieder verlassen, um die Durch­reise abzuschließen
  3. Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Hochinzidenzgebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen
  4. Personen, die als Teil von offiziellen Delegationen über das Regierungsterminal des Flughafens Berlin Brandenburg oder über den Flughafen Köln/Bonn nach Deutschland zurückreisen und sich weniger als 72 Stunden in einem Hochinzidenzgebiet aufgehalten haben.

 

Abbildung: thedarknut / Pixabay