Lade Veranstaltungen

Ab Montag, 27. April ist es bis auf Weiteres in Nordrhein-Westfalen verpflichtend, in Geschäften und im öffentlichen Personennahverkehr Mund- und Nasenschutz zu tragen.

Zulässig sind sog. Alltagsmasken oder auch ein Schal. Die Bocholter Verwaltung weist darauf hin, dass jeder Bürger selbst in der Verantwortung steht, sich einen entsprechenden Mundschutz zu besorgen und an entsprechender Stelle zu tragen. Die Stadt wird zentral keine Masken an die Bürger verteilen.

Ein Mund-/Nasenschutz soll zusätzlich dazu beitragen, die Ausbreitung des Coronavirus´ zu verhindern. Daneben bleiben Abstandhalten und intensives Händewaschen weiterhin unabdingbare Schutzmaßnahmen.

Masken für Mund-/Nasenschutz sind in Apotheken oder oft auch im Einzelhandel erhältlich. Notfalls reicht ein Dreieckstuch oder ein Schal.

Foto: Bild von Anrita1705 auf Pixabay (https://pixabay.com/de/photos/mundschutz-ansteckung-einkauf-5068146/)
Go to Top