Text: Johannes Hoven (Heimatverein Suderwick)
Als Zeichen der Verbundenheit und Freundschaft mit unseren niederländischen Nachbarn hat die Backgruppe des Heimatvereins Suderwick Ende März 2021 am “Surkse Backhüs” (Suderwicker Backhaus am Weg Lange Fohre) eine Version einer “Vlag van de Achterhoek” aufgehängt. Im Winde weht dort nun ein “Achterhoek-Schal”.
Der Achterhoek ist keine offizielle niederländische Region. Deswegen ist die “vlag van de Achterhoek” auch keine amtliche Flagge, für die besondere staatliche Regelungen gelten. Sie entstand in 2018 aus einer Initiative einiger Organisatoren des Festivals “Zwarte Cross” in Lichtenvoorde. Man rief zu einem Ideen-Wettbewerb hierfür auf. Aus 475 eingesendeten Vorschlägen wurde ein Motiv ausgewählt, das mittlerweile schon sehr häufig auf Flaggen an privaten Häusern und in Gärten und auch immer mehr bei Veranstaltungen im Achterhoek zu sehen ist. Die Achterhoeker zeigen gerne (ihre) Flagge als Zeichen ihrer Liebe zu ihrer Heimat. Das Hissen dieser Flagge an Rathäusern ist noch in der Diskussion.
Was stellt die Flagge dar und wer gehört zum Achterhoek?
Die Flagge soll an die Achterhoekse Kulissenlandschaft erinnern und zeigt ein weißes diagonal leicht gekrümmtes Kreuz, das umrahmt ist mit einem dunkelgrünen Rand und zwei dunkelgrünen und zwei hellgrünen Dreiecken. Die verschiedenen Farben grün stellen die Wiesen und Wälder im Achterhoek dar. Das leicht gekrümmte weiße Kreuz steht für die vielen geschwungenen Wege mit Baumreihen, die dort das Landschafsbild prägen.
Der Achterhoek („hintere Ecke“) umfasst das Gebiet im östlichsten Teil des Gelderlandes. Er liegt östlich der Flüsse IJssel und Oude IJssel. Auf der anderen Seite grenzt es an Deutschland und die niederländische Provinz Overijssel. Zum Achterhoek zählen sich Aalten (wozu auch Dinxperlo gehört), Berkelland, Bronckhorst, Doesburg, Doetinchem, Lochem, Montferland, Oost Gelre, Oude Ijsselstreek, Winterswijk und Zutphen.
Auch das Bocholter-Borkener Volksblatt hat berichtet: siehe Artikel hier (mit freundlicher Genehmigung des BBV)