Nach vielen Konflikten über den Grenzverlauf wurde mit der Unterzeichnung der Burloer Konvention am 19. Oktober 1765 die deutsch-niederländische Staatsgrenze zwischen dem Herzogtum Geldern und dem Fürstbistum Münster endgültig festgelegt. Im September und Oktober 1766 wurden schließlich fast alle Grenzsteine platziert. Der Grenzstein mit der Nummer 186 markierte das Ende der Grenzsteinlegung und befand sich bei der Rietstapper Brücke (heute Brüggenhütte) an der Grenze von Suderwick/Dinxperlo zur Herrlichkeit Anholt. Der Wappengrenzstein mit der Nummer 177 steht noch als Original an der Ecke von Hahnenpatt (D) und Keupenstraat (NL). Dieser etwas verwitterte Grenzstein zeigt das Geldersche Löwenwappen und das Wappen des Fürstbischofs von Münster.

Henk Agterhof geht in in seinem Buch „De grens in de Achterhoek; staatsgrens-douanegrens” * auch auf den Grenzverlauf von Brüggenhütte über Anholtseweg, Heelweg/Hellweg, Keupenstraat bis zum Aaltenseweg ein und nimmt die Karte aus 1722 (gezeichnet von dem niederländischen Landvermesser und Kartenzeichner Isaac van den Heuvel;heute im Gelders Archief) als Vorbild:
„Hier gab es einige Unstimmigkeiten zwischen Gelre und Münster über den genauen Verlauf der Grenze. Münster war der Meinung, dass die Grenze von der Rietstapper Brücke in die Anholter Straße mündete und bis an den Veerbekerzaun mitten über den Hellweg und der Straße nach Aalten verlief. Der letzte Teil ist die heutige Keupenstraat. An der Stelle des Verbekerzaunes findet man heute die Keupenbrücke. Der Gelderse Standpunkt war der, dass die Grenze südlich des Hellweges verläuft und dass der Weg nach Aalten insgesamt Gelders ist. Auf der Karte von 1722 wies der Gelderse Landvermesser auf einige Punkte, wo Münster die Grenze oder wie man damals sagte, die Landschneise überschritt. (…) Auf dieser Karte ist ein „Nader Berigt“ vermeldet, in dem steht, dass in 1729 nähere Anweisungen gegeben wurden. Daraus resultiert, dass das Haus von Willem Spijker (A) und das Haus von Derk van Lent (B) nicht über die Landschneise hinaus gebaut wurde. Het „hofje“ von Wessel ten Bensel verlief nun gleich mit der Straße, also nicht mehr über Gelders Gebiet. Der Münstersche Heidepfahl und der Gelderse Pfahl waren inzwischen verschwunden. Auch waren Personen, die 1722 Angaben gemacht hatten, inzwischen verstorben. In 1729 hatte man angefangen die ganze Grenze zwischen Gelderland und Münster zu vermessen und aufzuzeichnen. Landvermesser waren der zuvor genannte Isaac van den Heuvel und der Münsteraner Landvermesser Johann Reinier Ossing. Diese Karte wurde in 1731 fertiggestellt.

Als bei den Verhandlungen in 1765 Abgeordnete von Gelderland und Münster die Grenze bei Dinxperlo in Augenschein nahmen, benutzten sie die Karte von 1731. Die Situation war immer noch dieselbe. Man kam schnell zu einer guten Lösung. Der Hellweg und die Aaltener Straße (Keupenstraat) blieben Gelders. Die Häuser, Brunnen Gärten und die Kapelle, die an der Münsterschen Seite des Hellweges lagen, blieben Münstersch. Ein wichtiger Beschluss war, dass die Münsterschen die freie Nutzung des Hellweges bekamen. Das bedeutete, sie brauchten keine Zoll- Weg- oder Einfuhrsteuern zu zahlen.
Die Gegebenheiten auf der Karte von 1722 lassen den Schluss zu, dass der Landwehrwall wahrscheinlich am Hellweg entlang verlief. Man sprach von einem breiten Graben und einem Wall am Graben entlang. Eine deutliche Grenztrennung, die jedoch verfiel als man zur Bebauung überging. Der Bau der Kapelle 1664 wird sicher Einfluss auf den Bau anderer Häuser gehabt haben. Als auch vom Dorf Dinxperlo her in Richtung Hellweg Häuser gebaut wurden, entstand eine Situation, die aussah als ob die Grenze quer durch Dinxperlo verlief. Sofort stellt sich die Frage auf: „Weshalb legte man die Grenze durch bebautes Gebiet.?“ Meine Antwort ist dann: „Die Grenze bestand schon. Erst später entstand Bebauung.“

Die Grenzsteine mit den Nummern 178 bis 186 stehen heute nicht mehr an der Grenze zwischen Dinxperlo und Suderwick. Als Suderwick-West von 1949 bis 1963 unter niederländischer Auftragsverwaltung stand, wurden diese Grenzsteine entfernt. Allerdings hatte ein Anwohner am Heelweg den historischen Grenzstein Nr. 181 in seinen Garten „gerettet. Erst in 2008 wurde dieser Grenzstein dem Heimatverein Suderwick übergeben, der zusammen mit der Stichting Bewaar´t Olde Dinxperlo beschloss, diesen Stein erneut am Heelweg an der St. Michaelskirche aufzustellen – nur ein paar Meter vom ursprünglichen Standort entfernt. Auf der originalgetreuen Nachbildung, die neben durch die Zeit stark verwitterten Stein steht, sind auf der einen Seite das Gelderse Wappen mit den beiden sich gegenüberstehenden Löwen abgebildet und auf der anderen Seite das Wappen des Bistums Münster mit breitem Querbalken in der Mitte.

Die Geschichte der Staatsgrenze und ehemaligen Religionsgrenze, der St. Michaelskirche und des lange verschollenen Wappengrenzsteins Nr. 181 aus 1766 sind auf Infotafeln im Blumenbeet vor der Kirche nachzulesen.

Neben der Kirche stand früher die Gastwirtschaft „Zum Deutschen Eck“ –heute befindet sich an dieser Stelle eine Bäckerei mit Café.
Genau vor diesem Café zeigt eine gelbe Fußabdruck-Markierung, wo im Jahre 1984 die ehemalige Königin Beatrix der Niederlande nur einen Fuß auf deutschen Boden gesetzt hatte. Es gab einen Grund, warum die Königin nur mit einem Fuß den Trottoir-Randstein berührte: Die Grenze zu Suderwick war damals noch nicht geöffnet, weshalb das Betreten des Gehsteiges mit beiden Füßen ein offizieller Staatsbesuch gewesen wäre – und dafür hätte der deutsche Bundespräsident anwesend sein müssen. So aber hatte Königin Beatrix „einfach nur ihre Schuhspitze über den Gehsteig geschoben“, erzählte der Dinxperloer Theo Rijks.

* Henk Agterhof: De grens in de Achterhoek; staatsgrens-douanegrens, Vereniging Het Museum, Winterswijk 1991, 280 S., ill..

Weitere Informationen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Burloer_Konvention
https://www.lwl.org/geko-download/Spieker/Spieker_30/Spieker_30.pdf (Westmünsterland – Ostniederlande, Entwicklung und Stellung eines Grenzraumes, Vorträge auf der Jahrestagung der Geographischen Kommission in Vreden 1983, Landeskundliche Beiträge und Berichte Nr. 30, Hg. Geographische Kommission für Westfalen, 1984 – siehe Seite 18 bis 23)